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   LSG Bayern, 07.03.2023 - L 15 VG 43/14   

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https://dejure.org/2023,40538
LSG Bayern, 07.03.2023 - L 15 VG 43/14 (https://dejure.org/2023,40538)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.03.2023 - L 15 VG 43/14 (https://dejure.org/2023,40538)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. März 2023 - L 15 VG 43/14 (https://dejure.org/2023,40538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • BAYERN | RECHT

    Streitgegenstand des Berufungsverfahrens, Kostenentscheidung, Sachverständigengutachten, Rechtsprechung des BSG, Versorgungsleistung, Bundesversorgungsgesetz, Beweisanordnungen, Versorgungsrente, Widerspruchsbescheid, Unverschuldete Verhinderung, Vertretbare ...

  • rewis.io

    Streitgegenstand des Berufungsverfahrens, Kostenentscheidung, Sachverständigengutachten, Rechtsprechung des BSG, Versorgungsleistung, Bundesversorgungsgesetz, Beweisanordnungen, Versorgungsrente, Widerspruchsbescheid, Unverschuldete Verhinderung, Vertretbare ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2001 - L 3 VJ 30/00
    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2023 - L 15 VG 43/14
    Eine Verhinderung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 3 BVG liegt nur bei Umständen vor, die von dem Beschädigten nicht beeinflusst werden können (Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10.05.2001 - L 3 VJ 30/00 - juris Rn. 27).

    Dort wird vielmehr ausgeführt, dass die Unkenntnis des eingetretenen Schadens ein Verschulden im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 3 BVG nicht ausschließe (Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10. Mai 2001 - L 3 VJ 30/00 - juris Rn. 29).

    Weiter hat das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern in der genannten Entscheidung ausdrücklich entschieden, dass eine Erweiterung des als Ausnahmetatbestand grundsätzlich eng auszulegenden Art. 60 Abs. 1 Satz 3 BVG auf Fälle, in denen der Betroffene um die Möglichkeit einer Leistungsgewährung bzw. eines Schädigungstatbestandes vor der Antragstellung nicht gewusst hat, mit dem Antragsprinzip nicht vereinbar sei und die Möglichkeit der Gewährung von Versorgungsleistungen in einem (rückwirkenden) Ausmaß erweitern würde, wie es vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sei (Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10. Mai 2001 - L 3 VJ 30/00 - juris Rn. 30).

  • BSG, 11.12.2008 - B 9/9a VG 1/07 R

    Gewaltopferentschädigung - Beschädigtenversorgung - Beschädigtengrundrente -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2023 - L 15 VG 43/14
    Ihrer Wirkung nach ermöglicht die (verlängerte) Jahresfrist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Eintritt der Schädigung (BSG, Urteil vom 11.12.2008 - B 9/9a VG 1/07 R - juris Rn. 19).

    Sie selbst konnte vor dem 02.09.1087 keine rechtswirksamen Willenserklärungen abgeben und folglich auch keinen Antrag nach dem OEG stellen (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2008 - B 9/9a VG 1/07 R - juris Rn. 27).

    Zwar muss sich ein sozialrechtlich nicht handlungsfähiger Kläger nach der Rechtsprechung des BSG in entsprechender Anwendung der in § 27 Abs. 1 Satz 2 SGB X getroffenen Regelung und der von der Rechtsprechung zu § 67 Abs. 1 SGG entwickelten Grundsätzen ein Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter grundsätzlich zurechnen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2008 - B 9/9a VG 1/07 R - juris Rn. 21 ff.; BSG, Urteil vom 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R - juris Rn. 19).

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2023 - L 15 VG 43/14
    Zwar muss sich ein sozialrechtlich nicht handlungsfähiger Kläger nach der Rechtsprechung des BSG in entsprechender Anwendung der in § 27 Abs. 1 Satz 2 SGB X getroffenen Regelung und der von der Rechtsprechung zu § 67 Abs. 1 SGG entwickelten Grundsätzen ein Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter grundsätzlich zurechnen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2008 - B 9/9a VG 1/07 R - juris Rn. 21 ff.; BSG, Urteil vom 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R - juris Rn. 19).

    Allerdings hat das BSG auch entschieden, dass eine Zurechnung von Verschulden u.a. in Fälle ausscheidet, in denen der gesetzliche Vertreter entweder zugleich der - bisher unentdeckte - Täter war oder er im Falle des Offenbarwerdens mit einem empfindlichen Ansehensverlust und einer Kriminalstrafe eines Angehörigen zu rechnen hat (BSG, Urteil vom 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R - juris Rn. 23).

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2023 - L 15 VG 43/14
    Die beanspruchte Leistung muss jedoch genau bezeichnet werden (BSG Urteil vom 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R - juris Rn. 24 m.w.N.) Der Begriff "Opferentschädigung" betrifft jedoch keine bestimmte Leistung, sondern umfasst alle nach dem OEG in Verbindung mit dem BVG zur Verfügung stehenden Leistungen (vgl. § 1 Abs. 1 OEG in Verbindung mit § 9 BVG).

    Selbst wenn nach den Umständen des Falles als "Opferentschädigung" nur Geldleistungen in Betracht kämen, kann nach der Rechtsprechung des BSG ein dann immer noch zu unbestimmter Ausspruch nicht Gegenstand eines Grundurteils nach § 130 SGG sein (BSG Urteil vom 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R - juris Rn. 24 m.w.N).

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 3/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - mögliche Schädigung durch

    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2023 - L 15 VG 43/14
    Für den Kausalzusammenhang zwischen den drei Gliedern genügt demgegenüber der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 V 3/13 R - juris Rn. 14 ff.; BSG, Urteil vom 25.3.2004 - B 9 VS 1/02 R - juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R - juris Rn. 14 ff.).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2023 - L 15 VG 43/14
    Für den Kausalzusammenhang zwischen den drei Gliedern genügt demgegenüber der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 V 3/13 R - juris Rn. 14 ff.; BSG, Urteil vom 25.3.2004 - B 9 VS 1/02 R - juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R - juris Rn. 14 ff.).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis

    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2023 - L 15 VG 43/14
    Höhere Gewalt setzt bestimmungsgemäß ein außergewöhnliches Ereignis voraussetzt, dessen Eintritt nicht vorauszusehen und auch bei äußerster Sorgfalt nicht mit üblichen Mitteln abzuwenden ist (BSG, Urteil vom 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R - juris Rn. 28).
  • BSG, 25.03.2004 - B 9 VS 1/02 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - truppenärztliche Behandlung -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2023 - L 15 VG 43/14
    Für den Kausalzusammenhang zwischen den drei Gliedern genügt demgegenüber der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 V 3/13 R - juris Rn. 14 ff.; BSG, Urteil vom 25.3.2004 - B 9 VS 1/02 R - juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R - juris Rn. 14 ff.).
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsbeginn - Verschulden - gesetzlicher Vertreter

    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2023 - L 15 VG 43/14
    Allein eine Rechtsunkenntnis schließt ein Verschulden jedoch nicht aus (vgl. BSG Urteil vom 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R - juris Rn. 30).
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